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 STAATSANWALT/Ankläger (D)

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gom
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MessageSujet: STAATSANWALT/Ankläger (D)   STAATSANWALT/Ankläger (D) Icon_minitimeVen Juin 05 2009, 05:59

STAATSANWALT

Grundlegende Vorraussetzung:
Muß ein Ritter sein.

Handlungsgrundlage:
Gewählt von den Mitgliedern des Ritterkreises für eine jeweilige Dauer von zwei Monaten.

Formelle Grundlage:
Der Staatsanwalt leistet einen Schwur vor dem Kapitel, jede Klage gewissenhaft zu untersuchen, die von einem Mitglied des Kapitels vor dem Ritterskreis in Bezug auf die Regeln, der Charta und allen verfassungsmäßigen Texten des Deutschen Ritterordens eingebracht wurde.

Endbestimmung:
Der Staatsanwalt wird beauftragt zu bestimmen, wann ein Prozess aufgrund einer Klage stattfinden muss, die von einem Mitglied des Kapitels vor Ritterskreis eingebracht wurde. Es ist der Einzige, welcher über die Gültigkeit eine Klage entscheiden kann. Der Staatsanwalt ist verantwortlich für die Instruktion der Prozesse und lenkt davon jeden Abschnitt. Er wird also also die Anklage führen, aus der alle notwendigen Informationen für jeden hervorzugehen haben. Er verfügt zu diesem Zweck über den Saal der Prozesse in Romagna.

Der Verlauf eines Prozess:
- Das Plädoyer der Anklage
- Erste Verteidigung des Angeklagten
- Zeugen der Anklage
- Zweites Plädoyer der Anklage
- Zeugen der Verteidigung
- Zweite Verteidigung des Angeklagtes
- Beratung des Ritterskreises im privaten Salon
- Urteil des Ritterskreis

-Der Angeklagtes hat das Recht, sich einen Rechtsanwalt unter den Mitgliedern des Kapitels zu wählen.
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